- Stimmen die Personalien?
- Genaue Bezeichnung von Tat, Ort, Zeit?
- Haftgrund angegeben?
- Tatsachen aus denen sich der dringende
Tatverdacht und der Haftgrund ergeben?
- Achten Sie bei vorläufiger Festnahme auf
Protokollierung der richtigen Uhrzeit.
- Benachrichtigen Sie einen Anwalt
- Wurden Sie nicht offiziell verhaftet oder
vorläufig festgenommen, dann schweigen
Sie lieber und gehen Sie.
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Als Anwalt für Strafrecht in Berlin helfe ich, wenn jemand aufgrund eines Haftbefehls sich in Untersuchungshaft befindet oder vorläufig festgenommen wurde.
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Die Untersuchungshaft wird durch schriftlichen Haftbefehl des Richters angeordnet. Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.
Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen
1.
festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,
2.
bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der
Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder
3.
das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder
fälschen oder
b)
auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken
oder
c)
andere zu solchem Verhalten veranlassen,
und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).
Wird der Beschuldigte auf Grund des Haftbefehls ergriffen, so ist er unverzüglich dem zuständigen Gericht vorzuführen.
Wurde jemand aufgrund eines Haftbefehl verhaftet, so kann er sich gegen seine Verhaftung mit der Haftprüfung, Haftbescherde oder mit einem Antrag auf Außervollzugsetzung wehren.
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so kann er, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festgenommen werden.Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.
Der Festgenommene ist unverzüglich, spätestens am Tage nach der Festnahme, dem Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk er festgenommen worden ist, vorzuführen. Werden Sie kurz vor Mitternacht festgenommen, dann bestehen Sie sofort auf Protokollierung der richtigen Uhrzeit, denn falls man Sie offiziell nach Mitternacht festnimmt, müssen Sie notfalls einen ganzen Tag länger festsitzen.