KANZLEI FÜR STRAFRECHT IN BERLIN
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Rechtsanwalt - Strafverteidiger - Bartholomäus Kononowicz - Huttenstraße 8 - 10553 Berlin

Gegen Sie, einen Verwandten oder Bekannten wurde Haftbefehl erlassen oder befindet sich jemand bereits in Untersuchungshaft?

Als Anwalt für Strafrecht in Berlin helfe ich, wenn jemand aufgrund eines Haftbefehls sich in Untersuchungshaft befindet oder vorläufig festgenommen wurde.
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Haftbefehl - Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft wird durch schriftlichen Haftbefehl des Richters angeordnet. Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.

Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen

1. festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,
2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der
    Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder
3. das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder
    fälschen oder
b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken
    oder
c) andere zu solchem Verhalten veranlassen,
und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).

Wird der Beschuldigte auf Grund des Haftbefehls ergriffen, so ist er unverzüglich dem zuständigen Gericht vorzuführen.

Haftbefehl - Untersuchungshaft - Rechtsmittel

Wurde jemand aufgrund eines Haftbefehl verhaftet, so kann er sich gegen seine Verhaftung mit der Haftprüfung, Haftbescherde oder mit einem Antrag auf Außervollzugsetzung wehren.

Untersuchungshaft ohne Haftbefehl- Vorläufige Festnahme

Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so kann er, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festgenommen werden.Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.

Der Festgenommene ist unverzüglich, spätestens am Tage nach der Festnahme, dem Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk er festgenommen worden ist, vorzuführen. Werden Sie kurz vor Mitternacht festgenommen, dann bestehen Sie sofort auf Protokollierung der richtigen Uhrzeit, denn falls man Sie offiziell nach Mitternacht festnimmt, müssen Sie notfalls einen ganzen Tag länger festsitzen.