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KANZLEI FÜR STRAFRECHT IN BERLIN
- RECHTSANWALT & STRAFVERTEIDIGER -
Telefon: +49 (0)30 - 80 96 26 31  -  Notruf: 0163 - 384 80 96

Wurde bei Ihnen in der Wohnung oder im Büro eine Durchsuchung durchgeführt und Sie wollen wissen, was nun zu tun ist?

Als Anwalt für Strafrecht in Berlin helfe ich, wenn bei Ihnen eine Durchsuchung durchgeführt und sogar Sachen beschlagnahmt wurden.

Vereinbaren Sie schnell einen Termin: Tel. 030 - 80 96 26 31

Durchsuchung als Mittel des Ermittlungsverfahrens

Die Durchsuchung ist ein Mittel der Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Steurfahnder etc.), mit deren Hilfe die Ermittlungsbehörde Beweise sucht und sichert, aber auch nach Beschuldigten fahndet und bedarf in der Regel einer richterlichen Durchsuchungsanordnung (Durchsuchungsbeschluss). Bei Gefahr in Verzug kann die Durchsuchung auch die Ermittlungsbehörde anordnen. Diese Ausnahme ist wegen des Grundrechtseingriff restriktiv anzuwenden.

Hausdurchsuchung- Durchsuchung in Wohnung oder Büro

Eine Durchsuchung kommt in Betracht, wenn eine Person als Täter oder Teilnehmer einer Straftat vermutet wird und wenn die Durchsuchung zu dessen Ergreifung oder zum Auffinden von Beweismitteln beitragen soll. Eine Durchsuchung in Ihrer Wohnung oder im Haus darf zur Nachtzeit nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen. Nachtzeit umfaßt in dem Zeitraum vom ersten April bis dreißigsten September die Stunden von 21:00 Uhr bis 4:00 Uhr morgens und in dem Zeitraum vom ersten Oktober bis einunddreißigsten März die Stunden von 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr morgens. Dies gilt auch für Durchsuchung von Geschäftsräumen, jedoch nicht für Räume, die jedermann zugänglich sind.

Durchsuchung bei unbeteiligten Dritten

Auch bei Ditten, die nicht verdächtigt werden, können Durchsuchungen durchgeführt werden. Derartige Durchsuchungen sind nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet.

Durchsuchung - Verhaltensregeln - Anwalt Berlin

Soll bei Ihnen eine Durchsuchung erfolgen, so bleiben Sie ruhig und rufen Sie einen Anwalt an. Sie müssen bei einer Durchsuchung nicht helfen. Sie müssen den Ermittlern auch nicht die Tür öffnen. Verschlossene Behältnisse sollten Sie aber, ebenso wie Türen auch, doch lieber öffnen, denn ansonsten werden sie gewaltsam geöffnet und womöglich beschädigt. Wird nach bestimmten Gegenständen gesucht, dann holen Sie diese heraus, legen Sie sie auf einen Tisch und sagen dem Ermittler, wo die Sachen liegen. So verhindern Sie Zufallsfunde.
WICHTIG: Geben Sie gesuchte Sachen nie freiwillig heraus, denn sonst schneiden Sie sich Ihre Rechte ab. Legen Sie die gesuchten Sachen auf einen Tisch und sagen, dass Sie die Sachen nicht freiwillig herausgeben. So oder so werden die Sachen mitgenommen, aber wenn Sie sie "nicht freiwillig" herausgeben, dann werden sie formal beschlagnahmt und gegen diese Beschlagnahme können Sie sich wehren, denn worüber wollen Sie sich beschweren, wenn Sie jemandem etwas freiwillig geben.

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Copyright: Rechtsanwalt Bartholomäus Kononowicz, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin
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