Wurde gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat eingeleitet und Sie wollen wissen, was Sie jetzt tun sollen?
Als Anwalt für Strafrecht in Berlin helfe ich Ihnen, Akteneinsicht zu erhalten. Vereinbaren Sie einen schnellen Termin: 030 - 80 96 26 31,
denn es geht um Ihre Rechte.
Wird man einer Straftat beschuldigt oder wegen einer Straftat sogar angeklagt, so möchte man wissen, was die Staatsanwaltschaft ermittelt hat. Hat sie genau ermittelt oder sind ihr gravierende Fehler unterlaufen. Dies erreicht man, indem man Akteneinsicht beantragt. Die Staatsanwaltschaft kann Ihnen eine Aktenauskunft erteilen. Möchten Sie als Beschuldigter eine vollumfängliche Akteneinsicht erhalten, sollten Sie Ihren Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen, der als Rechtsanwalt des Beschuldigten einen Anspruch auf vollumfängeliche Akteneinsicht hat.
Wenn nicht eine offensichtliche Verwechslung vorliegt, sollten Sie grundsätzlich keine Aussagen ohne vorherige Konsultation Ihres Anwalts machen, denn es wird im Zweifel gegen Sie verwendet werden.
Beauftragen Sie Ihren Anwalt mit der Akteneinsich, so beschafft sich der Anwalt die Akte bei der aktenführenden Ermittlungsbehörde (Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung etc.) und kopiert diese.
Sobald ich als Anwalt für Strafrecht Akteneinsicht erhalten habe, setze ich mich mit meinem Mandaten in Verbindung und vereinbare einen Besprechungstermin, in dem die bisherigen Ermittlungsergebnisse besprochen und eine mögliche Verteidigungsstrategie ausgearbeitet wird.
Auf jeden Fall sollten Sie nie unvorbereitet in eine Verhandlung gehen, denn es geht schließlich um Ihre Freiheit. Beauftragen Sie daher Ihren Anwalt rechtzeitig mit der Akteneinsicht, denn nur so kann möglicherweise eine Anklage verhindert werden.
Bis dahin, sollten Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden lieber von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, auch wenn die Ermittler freundlich und hilfsbereit zu sein scheinen, denn sie führen Ermittlungen wegen einer Straftat gegen Sie.
Anwalt für Strafrecht - Akteneinsicht
Als Anwalt für Strafrecht aus Berlin kann ich üfr Sie bundesweit Akteneinsicht bei den aktenführenden Ermittlugsbehörden beantragen. Wir gegen Sie ermittelt, so machen Sie keine Aussagen, ohne sich vorher vom Anwalt für Strafrecht beraten lassen zu haben. Glauben Sie mir, die Ermittler wollen Ihnen nicht wirklich helfen.
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