- Warum zahlt Schuldner nicht?
- Forderung fällig?
- Forderung angemahnt?
- Forderung durchsetzbar?
- Anwalt mit Forderungseinzug beauftragen.
- Forderung titulieren.
- Mahnbescheid beantragen
- Bei Widerspruch - Klage
Suchbegriffe: Anwalt, Strafrecht, Berlin, Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin, Anwalt für Strafrecht in Berlin, Anwalt für Zivilrecht in Berlin, Rechtsanwalt für Inkasso Zivilrecht, Berlin Moabit, Inkasso durch Anwalt, Anwaltsinkasso, Forderung, Forderungseinzug durch Anwalt, schuldet mir Geld, Geldforderung, Inkasso, Mahnbescheid, Titel, Klage, Mahnbescheid, Widerspruch gegen Mahnbescheid, Inkassoanwalt
Sie haben als Untenehmer Waren geliefert, Ihr Vertragspartner will dies die Waren einfach nicht bezahlen oder schuldet Ihnen jemand Geld aus einem anderen Grund?
Als Anwalt in Berlin übernehme ich auch zivilrechtliche Mandate und übernehme u.a. auch das Inkasso (Forderungsmanagement) für Sie. Rufen Sie in der Kanzlei an und
Vereinbaren Sie einen Termin: Tel. 030 - 80 96 26 31
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten werden fällige Rechnungen noch öfter als in wirtschaftlich guten Zeiten nicht beglichen. Einige Unternehmen können diese Aussenstände finanziell verkraften, für andere wiederum kann dies zu finanziellen Engpässen, ja sogar bis hin zur Pleite führen. Sie sollten daher sofort reagieren und Ihre Ansprüche durchsetzen, denn es geht schließlich um Ihr Geld.
Als Rechtsanwalt in Berlin übernehme ich die Abwicklung des Forderungseinzuges (Inkasso). Im Rahmen des Forderungsmanagements (Inkasso) betreue ich den gesamten Einzugsablauf von der ersten Mahnung, über ein mögliches Mahnverfahren und gegebenenfalls Klage bis hin zur Zwangsvollstreckung und Überwachung des Zahlungsverkehrs.
Auch wenn Ihr Schuldner die Forderung zunächst nicht begleichen kann, weil er einfach kein Geld hat, so ist die Titulierung Ihrer Forderung dennoch sinnvoll, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass der Schuldner im Laufe der Zeit wieder Geld haben wird. Sie haben dann zumindest die Chance, in den nächsten 30 Jahren irgenwie an Ihr Geld zu kommen.
Haben Sie Ihre Forderung hingegen nicht tituliert und erfahren, dass Ihr Schuldner wieder Geld hat, so kann es sein, dass Sie zwar immer noch Ihren Anspruch haben, diesen aber nicht mehr durchsetzen können, weil er inziwschen verjährt ist.
Sollte der Schuldner auf das anwaltliche Schreiben nicht reagieren, sollte das gerichtliche Verfahren mit einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides begonnen werden, was eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit eines Titels ist. Zahlt der Schuldner nicht, weil er einfach kein Geld hat, so wird er sich dagegen auch nicht wehren. Legt der Schuldner gegen einen Mahnbescheid Widerspruch ein, so hat es entweder rechtliche oder taktische Gründe. Oftmals legen Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, um sich einen gewissen zeitlich Aufschub zu verschaffen, sind aber zur Begleichung grundsätzlich bereit. In diesem Fall sollte mit dem Schuldner über eine mögliche Stundung gesprochen werden.
Abhängig von der Fallkonstellation kann es sinnvoll sein, zivil- und strafrechtlich gegen den Schuldner vorzugehen. Ein Schuldner, der einen Eingehungsbetrug begangen hat, ist oftmals schneller bereit, die Schulden zu begleichen, denn nur, wenn er den verursachten Schaden beseitgt hat, kann er auf ein milderes Urteil hoffen. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin: 030 - 80 96 26 31